04-02-2015, 15:49
Ich würde gar nicht reagieren.
Du bezahlst deinen Kindesunterhalt pünktlich, Du erfüllst den gerichtlichen Titel - das reicht.
Wenn deine Exe meint, vor Gericht ziehen zu müssen, lass sie doch.
In welchem Land wäre denn ein Gericht zuständig? Wenn es um den Kindesunterhalt gehen sollte, ein deutsches Gericht, nehme ich an. Wenn Exe Unterhalt für sich haben möchte (wieso eigentlich? Ihr wart nicht verheiratet, Kind ist alt genug und aus der Betreuung raus), wäre dann nicht ein französisches Gericht zuständig?
Wie gesagt, Du bist zu nichts verpflichtet. Auch nicht, wenn Dir ein deutscher Anwalt einen unfreundlichen Drohbrief schreiben sollte und Auskunft verlangen - verweise ihn an ein französisches Gericht. Die Franzosen sollen dann erst mal beschliessen, dass Du gegenüber einer deutschen Privatperson auskunftspflichtig bist.
Austriake
Du bezahlst deinen Kindesunterhalt pünktlich, Du erfüllst den gerichtlichen Titel - das reicht.
Wenn deine Exe meint, vor Gericht ziehen zu müssen, lass sie doch.
In welchem Land wäre denn ein Gericht zuständig? Wenn es um den Kindesunterhalt gehen sollte, ein deutsches Gericht, nehme ich an. Wenn Exe Unterhalt für sich haben möchte (wieso eigentlich? Ihr wart nicht verheiratet, Kind ist alt genug und aus der Betreuung raus), wäre dann nicht ein französisches Gericht zuständig?
Wie gesagt, Du bist zu nichts verpflichtet. Auch nicht, wenn Dir ein deutscher Anwalt einen unfreundlichen Drohbrief schreiben sollte und Auskunft verlangen - verweise ihn an ein französisches Gericht. Die Franzosen sollen dann erst mal beschliessen, dass Du gegenüber einer deutschen Privatperson auskunftspflichtig bist.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1