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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#5
Vielen, vielen Dank.
Spricht etwas dagegen, dass ich mein mietfrei genutztes Wohneigentum an meine Geschwister und/oder Eltern verschenke (verkaufe) und danach zur Miete darin wohne, denn prinzipiell kann ich mir das Wohneigentum aufgrund der Schulden und der Unterhaltsanteile allein nicht leisten? In welcher Höhe wird der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen (im Wechselmodell) beim Kindesunterhalt angesetzt?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von Dadamax - 04-02-2015, 16:06

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