04-02-2015, 17:21
(04-02-2015, 17:05)blue schrieb:(04-02-2015, 15:06)Franken schrieb: Nun möchte meine EX eine vollständigen Gehaltsauskunft über uns, und hat mir Notfalls mit Anwalt und Gericht gedroht. Was will die noch von mir?
Nach BGB 1605 kann sie alle 2 Jahre vollständige Auskunft verlangen. Inwieweit sich dei Franzosen die Mühen machen,
es bei Dir einzutreiben, kommt drauf an. Wenn Deine Ex Deine neue Adresse kennt, wird es natürlich einfacher.
Auch sind die EU-Juristen immer mehr auf dem Weg, KU auch im EU-Ausland durchzusetzen und zu pfänden.
Den Auskunftsanspruch hat eine Unterhaltsberechtigter gegenüber dem Unterhaltspflichtigen. Die Exe ist gar nicht unterhaltsberechtigt - das Kind ist es. Und solange das Jugendamt (im Auftrag des Kindes) keine Auskunft verlangt, würde ich keine erteilen.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1