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Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen
#8
Auskunft verweigern ist sinnlos. Gibt man keine, wird man eben dazu verurteilt. Gibt man immer noch keine, wirds halt mit Zwangsgeld verlangt. Und das einzutreiben ist auch in Frankreich einfach Dank europäischem Vollstreckungstitel. Also alle zwei Jahre Auskunft geben, wenn verlangt.
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RE: Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen - von blue - 04-02-2015, 17:05
RE: Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen - von p__ - 04-02-2015, 22:41
RE: Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen - von blue - 05-02-2015, 18:06
RE: Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen - von g_r - 09-02-2015, 16:15

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