06-02-2015, 12:26
Die Frage ist, was du jetzt erreichen willst.
Gerichtskosten nach Strafhaft sind mehrheitlich uneinbringlich. Das Gefängnis ist meist auch das finanzielle Ende, wenn es nicht schon vorher bestand. Deshalb sind die Justizkassen äusserst zugeständnisfreudig, wenn jemand Ratenzahlung anbietet, auch wenn die Raten nur sehr gering sind, z.B. 10 EUR pro Monat. Der Erfolg für dich wäre, damit die Vermögensaukunft zu vermeiden. Ob dir das in deiner jetzigen Lebenssituation einen Vorteil bringt, weiss ich natürlich nicht. Vielleicht musst du eh die Vermögensauskunft abgeben, weil vermutlich auch unbezahlte Unterhaltsforderungen weiterlaufen, dann kann man sich die Briefeschreiberei an die Juristen auch sparen.
Beim Gericht, das verurteilt hat kann man auch einen Erlass beantragen. Ist aber meist erfolglos. Pleite zu sein ist keine Begründung. Es muss unbillig sein, die Kosten zu bezahlen.
Privatinsolvenz kann man probieren, ist aber erschwert bis unmöglich geworden, Unterhaltsschulden nach Verurteilung kriegt man damit nicht mehr los. Der sicherliche kleinere Haufen Gerichtskosten alleine würde keine Privatinsolvenz lohnen, selbst wenn sie möglich wäre.
Gerichtskosten nach Strafhaft sind mehrheitlich uneinbringlich. Das Gefängnis ist meist auch das finanzielle Ende, wenn es nicht schon vorher bestand. Deshalb sind die Justizkassen äusserst zugeständnisfreudig, wenn jemand Ratenzahlung anbietet, auch wenn die Raten nur sehr gering sind, z.B. 10 EUR pro Monat. Der Erfolg für dich wäre, damit die Vermögensaukunft zu vermeiden. Ob dir das in deiner jetzigen Lebenssituation einen Vorteil bringt, weiss ich natürlich nicht. Vielleicht musst du eh die Vermögensauskunft abgeben, weil vermutlich auch unbezahlte Unterhaltsforderungen weiterlaufen, dann kann man sich die Briefeschreiberei an die Juristen auch sparen.
Beim Gericht, das verurteilt hat kann man auch einen Erlass beantragen. Ist aber meist erfolglos. Pleite zu sein ist keine Begründung. Es muss unbillig sein, die Kosten zu bezahlen.
Privatinsolvenz kann man probieren, ist aber erschwert bis unmöglich geworden, Unterhaltsschulden nach Verurteilung kriegt man damit nicht mehr los. Der sicherliche kleinere Haufen Gerichtskosten alleine würde keine Privatinsolvenz lohnen, selbst wenn sie möglich wäre.