06-02-2015, 12:34
Wenn ich mich richtig entsinne, kann sich die Forderin ihren Gerichtsstand aussuchen.
Für die Höhe der Forderung sind dann die Inhalte der Einkommensauskunft maßgeblich. Wenn bereits Unterhalt nach Titel und Möglichkeiten bezahlt wird, kann sich da nicht so viel ändern. Ich würde einfach die letzte Steuererklärung hinschicken.
Die Auskunft aus Trotz zu verweigern, bringt nichts außer Ärger und weiteren Kosten.
Für die Höhe der Forderung sind dann die Inhalte der Einkommensauskunft maßgeblich. Wenn bereits Unterhalt nach Titel und Möglichkeiten bezahlt wird, kann sich da nicht so viel ändern. Ich würde einfach die letzte Steuererklärung hinschicken.
Die Auskunft aus Trotz zu verweigern, bringt nichts außer Ärger und weiteren Kosten.
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