06-02-2015, 15:07
Dann mach gar nichts. Die verlangen daraufhin die Vermögensauskunft. Musst du abgeben und dann bist du offiziell bankrott. Damit ist erst mal Ruhe, auch vor anderen Gläubigern. Wenn du auch sonst Ruhe haben willst, musst du aber Unterhalt bezahlen. Der einfachste Weg in deiner Lage ist die Aufstockermethode. Einen ruhigen Job, der nicht genug einbringt um über der Pfändungsgrenze zu sein. Unterhalt zahlst du und holst ihn dir als Aufstocker wieder vom Staat.
Anzeigen nach §170 StGB führen ganz selten zu etwas, wenn man richtig reagiert. Untertauchen (ausser, man ist wirklich dauerhaft unerreichbar im Ausland) ist keine erfolgreiche Methode.
Wie wars in der Vollpension? Wie steht die zugrundeliegende Unterhaltssache jetzt, existiert ein Titel, hast du vielleicht bereits eine Vermögensauskunft abgegeben? Wenn das noch nicht lange her ist, musst du keine neue abgeben. Hast du Kontakt zu den Kindern?
Anzeigen nach §170 StGB führen ganz selten zu etwas, wenn man richtig reagiert. Untertauchen (ausser, man ist wirklich dauerhaft unerreichbar im Ausland) ist keine erfolgreiche Methode.
Wie wars in der Vollpension? Wie steht die zugrundeliegende Unterhaltssache jetzt, existiert ein Titel, hast du vielleicht bereits eine Vermögensauskunft abgegeben? Wenn das noch nicht lange her ist, musst du keine neue abgeben. Hast du Kontakt zu den Kindern?