06-02-2015, 17:10
ich würde mich zunächst beim Finanzamt erkundigen, ob freiwillige Unterhaltsleistungen überhaupt anerkannt werden, ich habe da so meine Zweifel.
Zudem kann es passieren, dass Mann über den Umweg Nachteilsausgleich (man schaue hier unter dem Thread "Anlage U") auch noch die Einkommenssteuerschuld der Exfrau aus erhaltenen Unetrhaltsleistungen bezahlen darf.
Austriake
Zudem kann es passieren, dass Mann über den Umweg Nachteilsausgleich (man schaue hier unter dem Thread "Anlage U") auch noch die Einkommenssteuerschuld der Exfrau aus erhaltenen Unetrhaltsleistungen bezahlen darf.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1