06-02-2015, 17:20
Das Finanzamt muss Vereinbarungen zwischen den Exgatten anerkennen, zumal sie nicht offensichtlich missbrächlich sind. Deshalb lohnt es sich auch, Absprache und Einigkeit zwischen den Eltern vorausgesetzt, beispielsweise keinen Kindesunterhalt zu zahlen und stattdessen die Summe als Ehegattenunterhalt oder Betreuungsunterhalt zu bezeichnen. Die Mutti darf dann natürlich nicht noch Unterhaltsvorschuss beantragen, logisch.
In all dem Streit, Krieg und Gezerfe wird immer mehr vergessen, dass die Eltern sehr viel verbessern können, wenn sie an einem Strang ziehen und die ihnen zustehenden Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, statt plärrend zum Anwalt zu rennen.
In all dem Streit, Krieg und Gezerfe wird immer mehr vergessen, dass die Eltern sehr viel verbessern können, wenn sie an einem Strang ziehen und die ihnen zustehenden Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, statt plärrend zum Anwalt zu rennen.