07-02-2015, 00:06
Der Begriff Unterhaltskette passt hier nicht. Die Unterhaltskette manifestiert sich nicht durch tatsächliche Zahlung, sondern durch Voraussetzungen für Unterhaltstatbestände. Das nach dem alten Unterhaltsrecht mögliche Wiederaufleben der meisten Unterhaltstatbestände (Aufstockungsunterhalt etc.) wurde mit der Unterhaltsrechtsreform zum 1.1.2008 aufgehoben. Es müsste schon ein Vertrauenszustand entstehen, wegen dem die Ex sich darauf verlassen kann, auch weiterhin Unterhalt zu bekommen. Genau dagegen würde sich aber die vorgeschlagene Vereinbarung richten, die das explizit ausschliesst.
Andere neue Unterhaltstatbestände können nicht mehr dazukommen. Krankheiten oder berufliches Versagen so lange nach einer Scheidung sich nicht mehr ehebedingt. Kinderbetreuung fällt auch weg.
Andere neue Unterhaltstatbestände können nicht mehr dazukommen. Krankheiten oder berufliches Versagen so lange nach einer Scheidung sich nicht mehr ehebedingt. Kinderbetreuung fällt auch weg.