09-02-2015, 11:39
Jetzt verstehe ich. Es gibt kein Guthaben zu verteilen, sondern der alte Negativguthabenstand, der schon vor der Räumung eingetreten war muss erst einmal beglichen werden. Sie geht also zum Anwalt, um sich gegen die Forderung von dir zu wehren, ihren Anteil einzuzahlen. Soll sie. Diesen Fernseher, den sie noch vom gemeinsamen Konto herunter gekauft hat, sieht sie den als ihren Privatbesitz an?
Du siehst, was du mit Zuwarten erreicht hast. Solange noch Guthaben vorhanden war, wäre der richtige Zeitpunkt zum handeln gewesen.
Du siehst, was du mit Zuwarten erreicht hast. Solange noch Guthaben vorhanden war, wäre der richtige Zeitpunkt zum handeln gewesen.