(09-02-2015, 15:18)hobbit schrieb: Das abgehobene Geld habe ich nicht ausgegeben sondern nur gesichert. Ich werde den Betrag sofort bei Kontoschließung zurückzahlen.
Nun, rechtlich ist es so, dass Du es dem gemeinsamen Konto entnommen und in Deine alleinige Verfügungsgewalt gebracht hast.
Je nachdem, wieviel Geld Du da genommen hast, hat die Ex jetzt die Möglichkeit, einen vorgezogenen Zugewinnausgleich zu beantragen, da Du nachweislich Vermögen zur Seite geschafft hast.
Was Du stattdessen hättest machen sollen: Restlichen Dispo unangetastet lassen und die Einzelverfügungsvollmacht zu kündigen (d.h. das Oder-Konto in ein Und-Konto umzuwandeln). Dadurch hättest Du Missbrauch durch Deine Ex verhindert und Dich gleichzeitig nicht ins Unrecht gesetzt.