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Einkommen unterhaltsrechtlich
#2
Unterhaltsleitlinien Frankfurt, "Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen":

1.6 Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen

Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen ist der Überschuss der Bruttoeinkünfte über die Werbungskosten und notwendige Instandhaltungsrücklagen. Für Wohngebäude ist keine AfA anzusetzen; im Einzelfall kommt stattdessen die Berücksichtigung angemessener Tilgungsleistungen in Betracht.
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Nachrichten in diesem Thema
Einkommen unterhaltsrechtlich - von Austriake - 09-02-2015, 22:14
RE: Einkommen unterhaltsrechtlich - von p__ - 09-02-2015, 22:32
Einkommen unterhaltsrechtlich - von CheGuevara - 10-02-2015, 04:06
Einkommen unterhaltsrechtlich - von CheGuevara - 10-02-2015, 16:25

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