10-02-2015, 09:11
Moin.
Da es im Elternverhältnis ziemlich gut läuft und für Freitag ein Gespräch zwischen ihr und mir, bzgl. der kommenden Wochen/ Monate (OP etc.) stattfindet, überlege ich nochmal das Thema Kindesunterhalt anzugehen...
Ich möchte gerne mit ihr besprechen und natürlich schriftlich vereinbaren, das ich von meinen Unterhaltszahlungen meine Umgangskosten einbehalte. Ich möchte das mit möglichst wenig Aufwand, also ohne Quittungen sammeln oder so. Mein Wunsch wäre folgende Rechnung:
Kindesunterhalt ./. 30 Tage x tatsächliche Umgangstage = einzubehaltender Betrag
Ich wäre natürlich auch bereit Abstriche zu machen, meine Überlegungen gehen da hin, wenn ich auf Desinteresse stoße, folgende Rechnung vorzuschlagen:
Kindesunterhalt ./. 30 Tage x fiktiver Standardumgang = einzubehaltender Betrag
oder z.B. eine dauerhafte Vereinbarung:
Die Parteien vereinbaren eine Zahlung in Höhe von 90% Düsseldorfer Tabelle
Kurz nochmal zur Situation:
KU ist nicht tituliert und meine Ex scheint das auch (derzeit) nicht mehr einzufordern zu wollen.
Das Jugendamt ist im Thema KU nicht involviert.
Monatliche Zahlung KU je Kinder 241 EUR nach Berechnung der Anwältin meiner Frau
Umgangsvereinbarung, jedes zweite WE von Freitag - Montag, sowie jede Woche Dienstag - Donnerstag, läuft problemlos. Zusätzliche Übernachtungen bei mir finden statt.
Betreuungsanteil dürfte nach Auszug der Kinder ziemlich genau bei 50/ 50 liegen.
----
Wäre so eine Vereinbarung rechtlich ok?
Da es im Elternverhältnis ziemlich gut läuft und für Freitag ein Gespräch zwischen ihr und mir, bzgl. der kommenden Wochen/ Monate (OP etc.) stattfindet, überlege ich nochmal das Thema Kindesunterhalt anzugehen...
Ich möchte gerne mit ihr besprechen und natürlich schriftlich vereinbaren, das ich von meinen Unterhaltszahlungen meine Umgangskosten einbehalte. Ich möchte das mit möglichst wenig Aufwand, also ohne Quittungen sammeln oder so. Mein Wunsch wäre folgende Rechnung:
Kindesunterhalt ./. 30 Tage x tatsächliche Umgangstage = einzubehaltender Betrag
Ich wäre natürlich auch bereit Abstriche zu machen, meine Überlegungen gehen da hin, wenn ich auf Desinteresse stoße, folgende Rechnung vorzuschlagen:
Kindesunterhalt ./. 30 Tage x fiktiver Standardumgang = einzubehaltender Betrag
oder z.B. eine dauerhafte Vereinbarung:
Die Parteien vereinbaren eine Zahlung in Höhe von 90% Düsseldorfer Tabelle
Kurz nochmal zur Situation:
KU ist nicht tituliert und meine Ex scheint das auch (derzeit) nicht mehr einzufordern zu wollen.
Das Jugendamt ist im Thema KU nicht involviert.
Monatliche Zahlung KU je Kinder 241 EUR nach Berechnung der Anwältin meiner Frau
Umgangsvereinbarung, jedes zweite WE von Freitag - Montag, sowie jede Woche Dienstag - Donnerstag, läuft problemlos. Zusätzliche Übernachtungen bei mir finden statt.
Betreuungsanteil dürfte nach Auszug der Kinder ziemlich genau bei 50/ 50 liegen.
----
Wäre so eine Vereinbarung rechtlich ok?