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Einkommensauskunft BEistandschaft
#1
Heute habe ich zum ersten Mal einen Brief der Beistandschaft des Jugendamtes erhalten, in dem ich aufgefordert werde mein Einkommen offenzulegen.
Die letzte Auskunft über mein Einkommen war Ende 2013. Somit sind die 2 Jahre nicht überschritten. Mein Sohn wird im Dezember 2015 3 Jahre alt. Das bedeutet, dass ein Einkommen der Mutter bis Dezember 2015 überobligatorisch wäre.

Das Anschreiben:

„Sehr geehrter Herr Name,

Sie sind Kindsname gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. In dieser Angelegenheit wird Ihr Kind durch das Jugendamt der Stadt Name der Stadt vertreten.

Die Höhe des Unterhalts ändert sich unter Umständen, wenn sich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben.
Ab 01.03.2015 fällt der Betreuungsunterhaltanspruch aufgrund der Arbeitsaufnahme der Kindsmutter weg, somit ergeben sich wesentliche Veränderungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse.
Zusätzlich besucht Ihr Sohn den Kindergarten. Der Elternbetrag ist von Ihnen anteilig ebenfalls zu zahlen.

Ich bitte Sie daher, den beigefügten Fragebogen auszufüllen und in den nächsten zwei Wochen zurückzusenden. Bitte fügen Sie folgende Einkommensnachweise der letzten 12 Monate bei:

-Einnahme- Überschussrechnung der letzten 3 Jahre ......
-Einkommensteuererklärungen nebst Anlage und Einkommensteuerbescheide der letzten 3 Jahre....
-Ihre Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus


Hierzu sind mir einige Fragen in den Sinn gekommen:

1) Muss der Beistand mir nicht nachweisen, dass er von der Mutter beauftragt wurde? In jedem Anwaltschreiben ist eine Vollmacht des Klienten enthalten.

2) Ich sehe das so, dass ich keine erneute Auskunft erteilen muss. Die Frist von 2 Jahren ist noch nicht erreicht.

3) Wenn bis Dezember 2015 das Einkommen der Mutter überobligatorisch ist, wie kann dann behauptet werden, dass Betreuungsunterhaltsanspruch aufgrund der Arbeitsaufnahme der Mutter wegfällt?

4) Wenn der Elternbeitrag anteilig bezahlt wird, müsste doch die Mutter ebenfalls ihr Einkommen offenlegen. Auch hier würde ich einen Nachweis erwarten, dass unser Kind im Kindergarten ist. Ebenfalls einen Nachweis, wie hoch die Gebühren sind. Weiß jemand von Euch, ob der Beitrag für einen Ganztagesplatz zu 100% aufgeteilt wird, oder nur die Differenz zwischen Ganztagsplatz und Halbtagsplatz, da der Halbtagsplatz ja bereits durch den Kindesunterhalt gedeckt ist.
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Einkommensauskunft BEistandschaft - von BöserChinese - 12-02-2015, 12:11
RE: Einkommensauskunft BEistandschaft - von p__ - 12-02-2015, 14:51
RE: Einkommensauskunft BEistandschaft - von p__ - 12-02-2015, 16:05
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RE: Einkommensauskunft BEistandschaft - von p__ - 14-02-2015, 13:07
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RE: Einkommensauskunft BEistandschaft - von p__ - 24-03-2015, 14:37
RE: Einkommensauskunft BEistandschaft - von blue - 25-03-2015, 22:29
RE: Einkommensauskunft BEistandschaft - von p__ - 25-03-2015, 22:49
RE: Einkommensauskunft BEistandschaft - von p__ - 14-05-2015, 16:35
RE: Einkommensauskunft BEistandschaft - von p__ - 14-05-2015, 17:00
RE: Einkommensauskunft BEistandschaft - von p__ - 14-05-2015, 17:15

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