1) Im Prinzip ja. Jedoch hier entbehrlich. Ein Vater, ders mal genau wissen wollte, wurde darauf gleich verklagt und die UVG-Unterschrift dem Gericht vorgelegt. Das war eigentlich nur teuer.
2)+3) "Wesentliche Änderungen" = Entfall der Betreuungs-Bedürftigkeit durch eigenes Einkommen rechtfertigen Neuauskunft und (teilweisen) Wegfall Unterhaltsanspruch
4) Ja verlange Offenlegung von EK und Kitaverträgen. Essenbeteiligungen sind durch KU gedeckt.
2)+3) "Wesentliche Änderungen" = Entfall der Betreuungs-Bedürftigkeit durch eigenes Einkommen rechtfertigen Neuauskunft und (teilweisen) Wegfall Unterhaltsanspruch
4) Ja verlange Offenlegung von EK und Kitaverträgen. Essenbeteiligungen sind durch KU gedeckt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #