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Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen?
#16
Du schreibst:

"Es gibt ein paar hundert Euro Unterhaltsrückstand aus 2014, resultierend aus der Tatsache dass die Höhe des nachehelichen Unterhalts berechnet wurde aus einem Einkommen, das ich nicht mehr erziele. "

Somit hast Du meiner Meinung nach den Titel nicht "bedient".

Hast Du eine Abändetrungsklage versäumt? Oder darauf gehofft, dass die Ex nicht wirklich das fordern wird, was "ihr zusteht"?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: - von Camper1955 - 16-10-2014, 16:31
RE: Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen? - von blue - 13-02-2015, 22:23

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