13-02-2015, 22:23
Du schreibst:
"Es gibt ein paar hundert Euro Unterhaltsrückstand aus 2014, resultierend aus der Tatsache dass die Höhe des nachehelichen Unterhalts berechnet wurde aus einem Einkommen, das ich nicht mehr erziele. "
Somit hast Du meiner Meinung nach den Titel nicht "bedient".
Hast Du eine Abändetrungsklage versäumt? Oder darauf gehofft, dass die Ex nicht wirklich das fordern wird, was "ihr zusteht"?
"Es gibt ein paar hundert Euro Unterhaltsrückstand aus 2014, resultierend aus der Tatsache dass die Höhe des nachehelichen Unterhalts berechnet wurde aus einem Einkommen, das ich nicht mehr erziele. "
Somit hast Du meiner Meinung nach den Titel nicht "bedient".
Hast Du eine Abändetrungsklage versäumt? Oder darauf gehofft, dass die Ex nicht wirklich das fordern wird, was "ihr zusteht"?