13-02-2015, 22:50
Sei doch froh. Zu erwarten ist, dass das Verfahren eingestellt wird. In diesem Moment beantragst du Verwirkung des Ehegattenunterhalts. Der kann ganz oder teilweise verwirkt werden, wenn der Berechtigte gegen den Verpflichteten unberechtigte Strafanzeigen stellt. Auch der Berechtigte ist einer nachehelichen Solidarität verpflichtet.