14-02-2015, 13:41
Berufung muss innerhalb 7 Tage ab mündlicher Verhandlung eingelegt werden, sonst ist das Urteil rechtskräftig. Da braucht der Urteilstext noch gar nicht vorliegen.
Der RA, der sich auf einen Zeitraum vor Entstehung der Krankheit beruft, hat gar nicht verstanden, dass eine Behinderung schon wesentlich früher eingetreten sein kann.
LG
Robert
Der RA, der sich auf einen Zeitraum vor Entstehung der Krankheit beruft, hat gar nicht verstanden, dass eine Behinderung schon wesentlich früher eingetreten sein kann.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.