14-02-2015, 20:57
(14-02-2015, 09:28)CheGuevara schrieb: Darfst Du jetzt noch nach Deutschland einreisen?
Ja sicher.
Ist-Zustand ist ja, dass mir die Polizei die Vorladung zur Vernehmung nicht zustellen konnte. Also stocken die Ermittlungen, weil der Beschuldigte sich zum Tatvorwurf nicht äussert - weil nicht erreichbar.
Das Verfahren wird vermutlich nicht weitergeführt werden - der Staatsanwalt müsste zu einem Richter gehen und von diesem die Eröffnung des Hauptverfahrens ohne Beschuldigten/Angeklagten verlangen. Wenn der Staatsanwalt noch berufliche Ambitionen hat, lässt er es bleiben.
Für mich ist das insofern nachteilig, als es dann eben noch einige Zeit schwebend ist und eventuell erst in ein, zwei Jahren endgültig erledigt ist.
An eine Verwirkung nach § 1579 BGB glaube ich nicht mehr.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1