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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#11
1. Bei der Berechnung des anteiligen Kindesunterhaltes für die paritätische Doppelresidenz wird beim aktuellen Vorschlag von 1200 bzw. ab 2015 von 1300 Euro Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern ausgegangen. Hat es Auswirkungen auf den anzusetzenden Betrag des Selbstbehaltes, wenn ein Elternteil weniger Einkommen (als die Höhe des Selbstbehaltsbetrages) hat. Müsste/könnte bei Berufstätigkeit und niedrigem Einkommen oder niedrigem Einkommen durch nur 50% Vollzeitbeschäftigung ein niedrigerer Selbstbehalt (wie bei der Arbeitslosigkeit) angesetzt werden?

2. Wenn pauschal 5% berufsbedingte Kosten bei der Bereinigung des Einkommens abgezogen werden, muss dies dann bei beiden Elternteilen passieren oder nur bei dem Elternteil, bei dem berufsbedingte Kosten anfallen? In meinem Fall ist es so, dass die Mutter definitiv keine berufsbedingten Kosten hat, aber diese 5% abzieht.

Vielen Dank.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von Dadamax - 15-02-2015, 12:40

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