15-02-2015, 15:37
Ich hätte einmal eine Frage, ob ich spezielles zu beachten habe, das mir entgehen könnte:
Ein Kunde von mir (Gewerbetreibender) bekommt vom JA einen Brief wegen eines AN der nun fest angestellt ist und für dessen Kind (jetzt fast 13) eine Beistandschaft besteht.
Wortlaut:
für das o.g. Kind besteht beim JA eine Unterhaltsbeistandschaft.
Wir bitten um Mitteilung:
- ob bzw. seit wann der Unterhaltsverpflichtete bei Ihnen beschäftigt ist
- ob es sich um eine Vollzeit- oder eine Teilzeitbeschäftigung handelt,
- ob Beträge, wenn ja, in welcher Höhe vom Lohn gepfändet werden
- des monatlichen Nettoverdienstes der letzten 10 Monate
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Auskunft freiwillig, jedoch i.S.d. § 28 Abs. 2 Nr. 2a BDSG berechtigt ist, da die Interessen eines minderjährigen Kindes berechtigte Interessen sind.
Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns.
Ein Kunde von mir (Gewerbetreibender) bekommt vom JA einen Brief wegen eines AN der nun fest angestellt ist und für dessen Kind (jetzt fast 13) eine Beistandschaft besteht.
Wortlaut:
für das o.g. Kind besteht beim JA eine Unterhaltsbeistandschaft.
Wir bitten um Mitteilung:
- ob bzw. seit wann der Unterhaltsverpflichtete bei Ihnen beschäftigt ist
- ob es sich um eine Vollzeit- oder eine Teilzeitbeschäftigung handelt,
- ob Beträge, wenn ja, in welcher Höhe vom Lohn gepfändet werden
- des monatlichen Nettoverdienstes der letzten 10 Monate
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Auskunft freiwillig, jedoch i.S.d. § 28 Abs. 2 Nr. 2a BDSG berechtigt ist, da die Interessen eines minderjährigen Kindes berechtigte Interessen sind.
Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns.