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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#12
1. Das ist eine Frage, die unterschiedlich gesehen werden kann, eine feste Regel wie die Gerichte dazu entscheiden gibt es nicht. Das Unterhaltsmaximierungsprinzip isr freilich ein wenig gebremst, weil alle Rechnungen immer auch Mutti beinhalten und nicht nur Vati betreffen, den man ansonsten so lustvoll alleine ausraubt. Ich nehme an, die geht es um das Szenario "Vater arbeitet Vollzeit mit mittlerem Einkommen, Mutter hat Einkommen unter 1300 EUR netto". Ein paar Punkte, die dafür vielleicht etwas bringen: Wenn ein Elternteil nicht vollzeit erwerbstätig ist, dann wäre das ein Grund, den Selbstbehalt analog dazu zu senken. Ein anderer Versuch könnte darin bestehen, den Selbstbehalt von 1300 EUR grundsätzlich Frage zu stellen. Wieso soll der höher sein wie bei einem einzelnen Unterhaltspflichtigen? Und wenn dadurch die Mutter nichts mehr bezahlen muss, der Vater alles, dann wäre das ein unbillig unausgewogenes Ergebnis. Schliesslich: Wieso soll plötzlich keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr gelten?

2. Das unterscheidet sich von OLG zu OLG-Bezirk. Sieh dir die Unterhaltsleitlinien an, die für deinen OLG-Bezirk gelten. Die Berechnung entweder als Pauschale oder gegen konkreten Nachweis ist ein uralter Streitpunkt, auch der Amtsgerichtsrichter kann davon im Einzelfall jeweils abweichen. Du musst argumentieren! Argumentiere z.B., dass die Mutter gar keine Aufwendungen habe, weil sie im Nachbargebäude arbeitet. Oder weniger hat, weil sie nicht voll erwerbtätig sei.
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RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von p__ - 15-02-2015, 16:28

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