15-02-2015, 20:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2015, 20:42 von Leutnant Dino.)
(15-02-2015, 20:09)Petrus schrieb: Insgesamt trotzdem wesentlich moderater formuliert als der STGB 170 aus Deutschland, was aber nicht heißt, dass es leichter ist, davon zu kommen.
Du kannst immer erstklassig Gesetze zitieren, aber die Realität ist oft eine andere. Meine Praxiserfahrungen sind ziemlich umfassend und ich gebe ziemlich exklusive Informationen. Du gehst davon aus, dass immer der Knast droht und ich gehe davon aus, dass der Unterhaltspreller nur in Ausnahmefällen in den Knast wandert. Fakt ist, dass es im ersten Step stets eine Bewährungsstrafe gibt und erst bei Verstoß gegen die Bewährungsauflagen das Gefängnis aktuell wird.
(15-02-2015, 20:31)steinlaus schrieb: 1. Fast ein bisschen lang, der Film. Ansonsten natürlich super.
Unheimlich schwer bei einem komplexen Thema. Hauptsache es ist kurzweilig und der interessierte künftige Unterhaltspreller wird sich auch einen langen Filmbeitrag bis zum Ende anschauen. Auch Richter, Staatsanwälte, Beistände, Exfrauen und Rechtsanwälte werden mein Fachwissen inhalieren. Die gehen bei mir praktisch in die Schule.