16-02-2015, 14:41
Was schert dich das, das die Mutter meint, es seien keine 11 Tage?
Dann gibst du eben gegenüber dem JC eine Versicherung an Eides statt nach §23 SGB X ab, das die Aufenthalte so
stattgefunden haben und die Mutter ist außen vor. Fertig.
Im SGBII ist das mit den 12 Stunden m. W. auch nirgendwo verankert. Das ist Richterrecht, hat sich aus
der Rechtsprechung entwickelt. Schau mal in das Urteil des Bundessozialgerichts, BSG B14 AS 50/12 R v. 12.06.2013. Da hat das BSG Ausführung zu dieser Regelung gemacht, so ab Randziffer 18.
Was ihr da macht, Anwälte, Jobcenter, Antragsteller usw., das hat Schildbürgerqualität. Wird wirklich mal
Zeit, das da eine klare gesetzliche Regelung rein kommt.
Dann gibst du eben gegenüber dem JC eine Versicherung an Eides statt nach §23 SGB X ab, das die Aufenthalte so
stattgefunden haben und die Mutter ist außen vor. Fertig.
Im SGBII ist das mit den 12 Stunden m. W. auch nirgendwo verankert. Das ist Richterrecht, hat sich aus
der Rechtsprechung entwickelt. Schau mal in das Urteil des Bundessozialgerichts, BSG B14 AS 50/12 R v. 12.06.2013. Da hat das BSG Ausführung zu dieser Regelung gemacht, so ab Randziffer 18.
Was ihr da macht, Anwälte, Jobcenter, Antragsteller usw., das hat Schildbürgerqualität. Wird wirklich mal
Zeit, das da eine klare gesetzliche Regelung rein kommt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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