16-02-2015, 15:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-02-2015, 15:05 von Absurdistan.)
Hier hab ich aber das gefunden:
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc...377951.pdf
Seite 13, Fachliche Hinweise von Dezember 2014
"Sofern das Kind bzw. der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lede Elternteil keine Leistungen nach dem SGBII bezieht und die umgangsberechtigte Person aufgrund eines Unterhaltstitels Unterhalt zahlt, kann zur Eigenfinanzierung der Fahrtkosten auch eine Aufforderung zur Abänderung des Unterhaltstitels (Erhöhung des Selbstbehalts bzw. Minderung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens) in Betracht kommen"
zahlen die dann die Abänderungsklage?
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc...377951.pdf
Seite 13, Fachliche Hinweise von Dezember 2014
"Sofern das Kind bzw. der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lede Elternteil keine Leistungen nach dem SGBII bezieht und die umgangsberechtigte Person aufgrund eines Unterhaltstitels Unterhalt zahlt, kann zur Eigenfinanzierung der Fahrtkosten auch eine Aufforderung zur Abänderung des Unterhaltstitels (Erhöhung des Selbstbehalts bzw. Minderung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens) in Betracht kommen"
zahlen die dann die Abänderungsklage?