16-02-2015, 21:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-02-2015, 21:49 von Absurdistan.)
Ich denke nicht.
Da du das Kind an dem einen Tag nur 10 Stunden hast, und am nächsten Tag 8 Stunden.
Ich habe meine Tochter von Di 11 Uhr bis Mi 16:30
und 1 mal im Monat von Fr 10 Uhr bis So 17 Uhr
zusammen 11 Tage
Du könntest aber dein Kind natürlich um 8 in die Schule bringen aber trotzdem mit deiner Ex einen Obhutswechsel für 13 Uhr vereinbaren.
Stimmt garnicht raid du hast doch Recht.
Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft besteht auch an Tagen, an denen sich das Kind weniger als zwölf Stunden bei dem umgangsberechtigten Elternteil aufhält, wenn die Aufenthaltsdauer dort jedenfalls länger ist als bei dem anderen Elternteil.
Das Kind wird am Mittwoch ja von 8 - 14 Uhr Fremdbetreut. Das Kind ist am Mittwoch also 8 Stunden bei der Mutter und 10 Stunden bei dir.
Da du das Kind an dem einen Tag nur 10 Stunden hast, und am nächsten Tag 8 Stunden.
Ich habe meine Tochter von Di 11 Uhr bis Mi 16:30
und 1 mal im Monat von Fr 10 Uhr bis So 17 Uhr
zusammen 11 Tage
Du könntest aber dein Kind natürlich um 8 in die Schule bringen aber trotzdem mit deiner Ex einen Obhutswechsel für 13 Uhr vereinbaren.
Stimmt garnicht raid du hast doch Recht.
Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft besteht auch an Tagen, an denen sich das Kind weniger als zwölf Stunden bei dem umgangsberechtigten Elternteil aufhält, wenn die Aufenthaltsdauer dort jedenfalls länger ist als bei dem anderen Elternteil.
Das Kind wird am Mittwoch ja von 8 - 14 Uhr Fremdbetreut. Das Kind ist am Mittwoch also 8 Stunden bei der Mutter und 10 Stunden bei dir.