18-02-2015, 11:58
Die Abschätzung ist nicht schwer. Da es nur eine Schätzung ist und mit Wahrscheinlichkeiten operiert, runde ich die meisten Beträge grosszügig.
Unstrittige Beträge sind abgezogen. Bleiben rund 8000 EUR. Machst du jetzt nichts, musst du gemäss JA-Forderung 2000 EUR zahlen, soweit klar und eindeutig. Nennen wir das Option 1, Kosten dafür besagte 2000 EUR.
Kostenrisiko vor Gericht für Option 2: Gar nix, wenn das Jugendamt keine Lust auf eine Klage hat. Thema erledigt, das wäre Option 2.1. Ansonsten wahrscheinlich deine Anwaltskosten, wenn der Richter die Kosten "gegeneinander aufhebt" plus Gerichtsgebühren. Zusammen rund 650 EUR. Oder weniger, wenn du obsiegst und der Richter die Gegenseite zahlen lässt, Wahrscheinlichkeit für so einen Kostenbeschluss aber gering. Gegenseite ist Jugendamt/Beistand, kein Anwalt. Streitwert noch 2000 EUR, schliesslich fordert das Jugendamt nachweislich nicht mehr alles, sondern rund 2000 EUR.
Wie oben ausgeführt, halte ich den strittigen Betrag für eine unrechtmässige Forderung, sofern nicht noch Tatsachen im Raum stehen die mir nicht bekannt sind. Es bleibt also das übliche Risiko, an einen Vollidioten mit Robe zu stossen und du verlierst trotzdem. Wenn Teilbeträge ausgeurteilt werden, fährst du mit allem, was unter 1350 EUR liegt besser wie mit Option 1. Dafür sehe ich allerdings keinen Anlass, ausser du hast den Vollidiotenrichter und der lässt z.B. durchblicken, dass er ein 50:50 Urteil macht, wenn ihr euch nicht so vergleicht. Auch dann ist Option 2 besser für dich wie Option 1. Du könntest in einem Vergleich sogar noch höher gehen, um unterm Strich besser wie Option 1 dazustehen.
Bleibt der Fall, dass du komplett verlierst. Kosten dann 2650 EUR. Die Wahrscheinlichkeit dafür müsste also bei 75% oder höher liegen, damit du mit Option 2 schlechter fährst. 0,75 x 2650 = 1987 EUR, das ist der Erwartungswert. Angesichts deiner Fallschilderung halte ich diese Wahrscheinlichkeit aber nur für 25%, der Erwartungswert ist also deutlich niedriger und viel besser wie Option 1. Und dabei ist die für sich sehr positive Option 2.1 noch nicht mal eingerechnet!
Vielleicht sind ja Fehler in meiner Rechnung. Egal, ich rate auf jeden Fall dazu, vor möglichen Gerichtsgängen alles kühl und emotionslos durchzurechnen. Ängste vor Risiken sind schlechte Ratgeber. Nichtmonetäre Vorteile gibt es übrigens auch:
- du lernst Beistand und Richter in einer Gerichtssituation kennen. Mit diesen beiden Figuren wirst du es vermutlich noch öfters zu tun bekommen und kannst dann ihre Taktiken leichter einschätzen.
- du machst erste Erfahrungen mit einem Anwalt, dann weisst du für die Zukunft ob das jemand ist den du künftig besser meidest oder wo du wieder hingehen kannst.
Ich hab mich unter anderem wegen dieser Dinge auch früh vor Gericht mit dem Beistand getroffen. Das hat mein ganzes weiteres Verhalten bezüglich Unterhalt (erfolgreich) geprägt. Ich habe viel gelernt dabei.
Unstrittige Beträge sind abgezogen. Bleiben rund 8000 EUR. Machst du jetzt nichts, musst du gemäss JA-Forderung 2000 EUR zahlen, soweit klar und eindeutig. Nennen wir das Option 1, Kosten dafür besagte 2000 EUR.
Kostenrisiko vor Gericht für Option 2: Gar nix, wenn das Jugendamt keine Lust auf eine Klage hat. Thema erledigt, das wäre Option 2.1. Ansonsten wahrscheinlich deine Anwaltskosten, wenn der Richter die Kosten "gegeneinander aufhebt" plus Gerichtsgebühren. Zusammen rund 650 EUR. Oder weniger, wenn du obsiegst und der Richter die Gegenseite zahlen lässt, Wahrscheinlichkeit für so einen Kostenbeschluss aber gering. Gegenseite ist Jugendamt/Beistand, kein Anwalt. Streitwert noch 2000 EUR, schliesslich fordert das Jugendamt nachweislich nicht mehr alles, sondern rund 2000 EUR.
Wie oben ausgeführt, halte ich den strittigen Betrag für eine unrechtmässige Forderung, sofern nicht noch Tatsachen im Raum stehen die mir nicht bekannt sind. Es bleibt also das übliche Risiko, an einen Vollidioten mit Robe zu stossen und du verlierst trotzdem. Wenn Teilbeträge ausgeurteilt werden, fährst du mit allem, was unter 1350 EUR liegt besser wie mit Option 1. Dafür sehe ich allerdings keinen Anlass, ausser du hast den Vollidiotenrichter und der lässt z.B. durchblicken, dass er ein 50:50 Urteil macht, wenn ihr euch nicht so vergleicht. Auch dann ist Option 2 besser für dich wie Option 1. Du könntest in einem Vergleich sogar noch höher gehen, um unterm Strich besser wie Option 1 dazustehen.
Bleibt der Fall, dass du komplett verlierst. Kosten dann 2650 EUR. Die Wahrscheinlichkeit dafür müsste also bei 75% oder höher liegen, damit du mit Option 2 schlechter fährst. 0,75 x 2650 = 1987 EUR, das ist der Erwartungswert. Angesichts deiner Fallschilderung halte ich diese Wahrscheinlichkeit aber nur für 25%, der Erwartungswert ist also deutlich niedriger und viel besser wie Option 1. Und dabei ist die für sich sehr positive Option 2.1 noch nicht mal eingerechnet!
Vielleicht sind ja Fehler in meiner Rechnung. Egal, ich rate auf jeden Fall dazu, vor möglichen Gerichtsgängen alles kühl und emotionslos durchzurechnen. Ängste vor Risiken sind schlechte Ratgeber. Nichtmonetäre Vorteile gibt es übrigens auch:
- du lernst Beistand und Richter in einer Gerichtssituation kennen. Mit diesen beiden Figuren wirst du es vermutlich noch öfters zu tun bekommen und kannst dann ihre Taktiken leichter einschätzen.
- du machst erste Erfahrungen mit einem Anwalt, dann weisst du für die Zukunft ob das jemand ist den du künftig besser meidest oder wo du wieder hingehen kannst.
Ich hab mich unter anderem wegen dieser Dinge auch früh vor Gericht mit dem Beistand getroffen. Das hat mein ganzes weiteres Verhalten bezüglich Unterhalt (erfolgreich) geprägt. Ich habe viel gelernt dabei.