18-02-2015, 18:01
(18-02-2015, 15:32)p__ schrieb: Wenn sie schriftlich "nur" um 2000 EUR streiten, werden sie später Probleme haben, im Verfahren wieder 8000 als Streitwert festgesetzt zu bekommen. In diesem Fall gehst du nach §68 GKG vor unter Vorlage des JA-Angebots. Gebührenfrei übrigens.
Das ist Unfug. Es wird nicht um 2.000 € gestritten, sondern das war ein Vergleichsangebot, das nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig ist. Selbstverständlich ist man danach nicht mehr an das Angebot gebunden und kann auf den ursprünglichen vollen Betrag klagen.