18-02-2015, 18:57
Sie können auch eine Million fordern. Das heisst nicht, dass der Streitwert auf eine Million festgesetzt wird und damit der faule Trick freie Bahn hat, dem Beklagten mit Phantasiestreitwerten enorme Gebührenrisiken zu verschaffen. Überhöhter Streitwert ist herabzusetzen. Für §68 GKG gibts auch keinen Vertretungszwang, das kann man selber beantragen.