18-02-2015, 22:51
(18-02-2015, 22:34)raid schrieb: Mir gefällt irgendwie diese komische Zurückhaltung von deinem Fachanwalt für Strafrecht nicht. Ich mein, im Familienrecht verstehe ich das ja noch, aber im Strafrecht muss doch ein guter und erfahrener Anwalt wissen, wohin die Reise geht.
Gefallen muss einem das nicht, aber es ist erklärbar: Als Pflichtverteidiger erhält er eine geringere Vergütung wie ein normaler Anwalt. Sind die Damen und Herren Anwälte schon bei normalen Gebühren recht schaumgebremst, dann bei niedrigerem Verdienst um so mehr. Es geht immer nur ums Geld, der Mandant ist piepegal. Einsatz wird man bestenfalls nur bei Stundenhonoraren erleben. Dann aber gegen harte, klingende Euro. Welcher Staatsexamensträger sitzt schon gerne neben einem kleinen, pleitegemachten Angeklagten im Gerichtssaal, wenn er in einem neuen X6 und in der Ferienwohnung in Riva sitzen kann?