19-02-2015, 19:14
(19-02-2015, 16:32)raid schrieb:Vermutlich die 14 Tage Regelung. Ich finds aber gut, dass er sich nicht abschrecken lässt!
Nachfolgenden Satz verstehe ich nicht: "als es im geltenden Umgangsrecht gesetzlich vorgesehen ist."
Gesetzlich ist doch die Häufigkeit des Umgangs gar nicht vorgeschrieben oder?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt