21-02-2015, 16:16
eine weitere Kapitulation vor dem Unrecht.
siehe auch: http://www.väterwiderstand.de/index.php/...egelstrafe
Wenn auch nichts anderes zu erwarten war, hast Du mit Deiner Einwilligung zwar Vernunft gezeigt.
Allerdings hat das in Deinem Verfahren auch schon vormals noch niemanden interessiert...
Dem Richter hätte ich scharf vorgeworfen, dass er seinen Zeigefinger schon viel früher hätte erheben müssen, wenn er wirklich das bezwecken wollte, was er nun mit vorgetäuschter Weisheit endlich begriffen zu haben scheint.
Nu wird's vermutlich einen Vergleichbeschluss geben.
Und Frau Gegenanwältin wird Dir dafür dankbar sein.
Du hast m.E. noch eine Möglichkeit, darauf hinzuweisen und nochmals zu unterstreichen, dass es Dir niemals darum gegangen war, Deine Töchter zu belasten. Denn auf das, was das Gericht nun endlich kapiert hat, wurde von Dir immer betont hingewiesen.
Solltest Du also einen Vergleichsbeschluss erhalten, würde ich diesen nachträglich anfechten und begründen, dass Du dem Beschluss nicht zugestimmt hast, sondern Dich lediglich aus Nachsicht um Deine Kinder dem Unrecht gebeugt hast.
Diese Erklärung kannst Du acuh klarstellungshalber vorbeugend abgeben.
siehe auch: http://www.väterwiderstand.de/index.php/...egelstrafe
Wenn auch nichts anderes zu erwarten war, hast Du mit Deiner Einwilligung zwar Vernunft gezeigt.
Allerdings hat das in Deinem Verfahren auch schon vormals noch niemanden interessiert...
Dem Richter hätte ich scharf vorgeworfen, dass er seinen Zeigefinger schon viel früher hätte erheben müssen, wenn er wirklich das bezwecken wollte, was er nun mit vorgetäuschter Weisheit endlich begriffen zu haben scheint.
Nu wird's vermutlich einen Vergleichbeschluss geben.
Und Frau Gegenanwältin wird Dir dafür dankbar sein.
Du hast m.E. noch eine Möglichkeit, darauf hinzuweisen und nochmals zu unterstreichen, dass es Dir niemals darum gegangen war, Deine Töchter zu belasten. Denn auf das, was das Gericht nun endlich kapiert hat, wurde von Dir immer betont hingewiesen.
Solltest Du also einen Vergleichsbeschluss erhalten, würde ich diesen nachträglich anfechten und begründen, dass Du dem Beschluss nicht zugestimmt hast, sondern Dich lediglich aus Nachsicht um Deine Kinder dem Unrecht gebeugt hast.
Diese Erklärung kannst Du acuh klarstellungshalber vorbeugend abgeben.