24-02-2015, 14:15
Moin,
Auf Amtsgerichtsebene keine Anwaltspflicht, falls dann Widerspruch am OLG erfolgt, gilt jedoch eine Anwaltspflicht.
(24-02-2015, 10:48)Panum schrieb: muss ich denn, um das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, den Weg mit einem Anwalt gehen?!Das ist grober Unfug und offenbart, dass er jedenfalls - solltest Du doch einen Anwalt nehmen wollen - der Falsche ist.
Hab mich gestern informiert und dieser sagt es geht nur auf diesem Weg
Auf Amtsgerichtsebene keine Anwaltspflicht, falls dann Widerspruch am OLG erfolgt, gilt jedoch eine Anwaltspflicht.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel