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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#21
Die Mutter dürfte eh nicht argumentieren. Ein alleiniges Vertretungsrecht für das Kind in finanziellen Angelegenheiten hat sie nicht, auch der Vater nicht. Beide Eltern sind unterhaltspflichtig, das Kind gegen sich selber vertreten geht nicht. Das Kind muss von einem Verfahrenspfleger vertreten werden.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von p__ - 24-02-2015, 15:38

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