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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#23
Den Weg über §1628 BGB lehnen viele Gerichte, zunehmend mehr, ab, weil der Interessenkonflikt zu offensichtlich und unauflösbar ist. Das dürfte wohl nur bei einem von vornherein einkommenslosen Elternteil angezeigt sein. Da Pfleger eh Mode geworden sind und im FamFG noch stärker eingeführt wurden, beruft der Richter halt den Verfahrenspfleger fürs Kind. Ist ja auch praktisch, noch eine Person der Helferindustrie mehr an den Futtertrog geführt...
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von p__ - 24-02-2015, 18:53

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