24-02-2015, 20:36
Steht im Gerichtskostengesetz. 3,0 Gerichtsgebühr: 666,00 €. Ist korrekt.
Gerichtskostengesetz Anlage 1 Nr. 1210, ganz oben: 3,0. Daraus errechnen sich nach §34 Gerichtskostengesetz über den Streitwert die 666 EUR.
Gerichtskostengesetz Anlage 1 Nr. 1210, ganz oben: 3,0. Daraus errechnen sich nach §34 Gerichtskostengesetz über den Streitwert die 666 EUR.