24-02-2015, 20:51
(24-02-2015, 20:36)p__ schrieb: Steht im Gerichtskostengesetz. 3,0 Gerichtsgebühr: 666,00 €. Ist korrekt.
Gerichtskostengesetz Anlage 1 Nr. 1210, ganz oben: 3,0. Daraus errechnen sich nach §34 Gerichtskostengesetz über den Streitwert die 666 EUR.
Kann das sein, daß die den KU den ich tituliert habe vergessen haben?