24-02-2015, 22:01
(24-02-2015, 10:33)Blumentopferde schrieb: Dies wird immer dann vermutet, wenn der Unterhalt nicht in Höhe des Titels bzw. in Höhe der tatsächlichen Möglichkeit gezahlt wird.
Rechtsanwalt
Das tut schon sehr weh. Beides hat mit dem Lebensbedarf nichts zu tun. Man muss einigen Anwälten echt die Argumente vorkauen. p. hat es ja schon erklärt. Das wäre echt was für das Männermagazin TV, so als kleiner Bericht.