24-02-2015, 23:09
Zur Streitwertbeschwerde siehe http://www.haufe.de/recht/kanzleitipps/g...14690.html
Zu beachten ist z.B. die Frist: "Die Frist zu Erhebung der Streitwertbeschwerde beträgt sechs Monate nach rechtskräftigem Ende des Verfahrens. Sie muss zudem innerhalb eines Monats nach Übersendung des Streitwertbeschlusses eingelegt werden."
Probiers einfach...
Zu beachten ist z.B. die Frist: "Die Frist zu Erhebung der Streitwertbeschwerde beträgt sechs Monate nach rechtskräftigem Ende des Verfahrens. Sie muss zudem innerhalb eines Monats nach Übersendung des Streitwertbeschlusses eingelegt werden."
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