25-02-2015, 11:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2015, 11:47 von Blumentopferde.)
Da hast du recht. Hab nur gesagt, dass wenn die zahlen aufm gehaltszettel stehen die schon richtig sein werden.
Hier noch die Antwort des Anwalts auf die Frage ob ich nun nix zahlen kann weil es im Urteil nicht steht:
Railwaystation???
Hier noch die Antwort des Anwalts auf die Frage ob ich nun nix zahlen kann weil es im Urteil nicht steht:
Zitat:Sehr geehrter Herr BTE,
in vorbezeichneter Angelegenheit verstehe ich Ihren Hinweis dahingehend, dass der Richter im Urteil nicht aufgeführt hat, dass Sie das Geld an die Prozessbevollmächtigte der Kindsmutter bezahlen sollen.
Dies ist richtig. Der Richter hat in dem Urteil Sie nicht dazu verpflichtet den Unterhalt an die Kindsmutter zu bezahlen, sondern lediglich den Unterhalt zu bezahlen. Diesen können Sie ebenso gut direkt an die Gegnerin bezahlen bzw. auch über Unterzeichner, sodass dieser den Unterhalt sodann weiterleitet.
Hinsichtlich der mangelnden Information sollten wir unter Umständen ein anderes Verfahren durchführen. Ich hoffe Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Railwaystation???