25-02-2015, 12:31
§ 1605 BGB regelt überhaupt keine Befugnisse einer Beistandschaft. Deine Frage ist hier beantwortet: https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/...3.2014.pdf
Die Verjährung folgt den üblichen Verjährungsregeln, Schulden aus Unterhaltsvorschuss werden nicht anders behandelt.
Die Verjährung folgt den üblichen Verjährungsregeln, Schulden aus Unterhaltsvorschuss werden nicht anders behandelt.