09-10-2008, 14:52
Natüüüürlich wendet der BGH das Scheidungsfolgenrecht für Nichtehliche nicht an. Nur ein bisschen neuerdings und zwar ausdrücklich gegen die frühere eigene Rechtssprechung. Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen, gell? Früher: Verfuttert ist verfuttert. Jetzt Dank Hahne und BGH: ...ausser, das Futter kostete Geld, das muss zurückgezahlt werden.
Was anderes darf sie auch nicht sagen, weil das Scheidungsfolgenrecht ja noch nicht für nichteheliche Partner gilt. Der Juristentag will das freilich ändern. Der Testballon ging ja nun durch die Presse. So wie bei den Vaterschaftstests werden Gegenreaktionen nur temporär etwas bewirken. Früher oder später kommt dann doch die "Gleichstellung", so wie sie beim Betreuungsunterhalt nicht zuletzt Dank Hahne und dem BGH vollzogen ist.
Was anderes darf sie auch nicht sagen, weil das Scheidungsfolgenrecht ja noch nicht für nichteheliche Partner gilt. Der Juristentag will das freilich ändern. Der Testballon ging ja nun durch die Presse. So wie bei den Vaterschaftstests werden Gegenreaktionen nur temporär etwas bewirken. Früher oder später kommt dann doch die "Gleichstellung", so wie sie beim Betreuungsunterhalt nicht zuletzt Dank Hahne und dem BGH vollzogen ist.