Da tritt das Jugendamt wohl die Flucht nach vorn an. Wenn sie über ein Jahr keine Maßnahmen ergreifen, kann das dazu führen, dass der Anspruch verwirkt. Jetzt tun sie so, als wäre der Anspruch klar gewesen und versuchen, Dir den schwarzen Peter zuzuschieben und vor allem strafrechtlich eine Feststellung über Deine Unterhaltspflicht zu bekommen, nachdem sie die Feststellung zivilrechtlich verpasst haben.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka