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Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170
#7
hallo david,

dann lasse über deinen anwalt schon mal vorsoglich eine feile beantragen!

also - dir muß ein vorsatz zu dieser straftat nachgewiesen werden, fällt schon mal flach.

wenn du nur soviel verdienst, daß dir nix mehr bleibt - wird vom JA UHV gezahlt. es gibt
doch bestimmt hilfe vom JA in so einem fall! 6 x 180 eur...1040 eur kindergeld + UHV...allah...
da bekommt doch deine ex locker eur 2000 nur für die kinder + wohngeld + geld für die tafeln +
zuschuß f. gem. urlaub....?????

warum hast du denn nicht umgang beantragt??? das würde ich gleich machen! außerdem evtl.
über einen strafantrag wegen umgangsverweigerung seitens der KM stellen. (6 facher umgangsboykott...)

wie weit wohnt ihr auseinander???

mach mit deiner neuen frau nicht mehr soooo viele kinder...such dir ein andres hobby...

bb
netlover
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RE: Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170 - von netlover - 25-02-2015, 17:12
RE: Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170 - von the notorious iglu - 25-02-2015, 19:40
RE: Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170 - von zeitgenosse - 21-05-2015, 22:17

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