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Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170
#9
(25-02-2015, 17:10)karlma schrieb: Da tritt das Jugendamt wohl die Flucht nach vorn an. Wenn sie über ein Jahr keine Maßnahmen ergreifen, kann das dazu führen, dass der Anspruch verwirkt. Jetzt tun sie so, als wäre der Anspruch klar gewesen und versuchen, Dir den schwarzen Peter zuzuschieben und vor allem strafrechtlich eine Feststellung über Deine Unterhaltspflicht zu bekommen, nachdem sie die Feststellung zivilrechtlich verpasst haben.
Ja das JA hat gepennt weil die alte Sachbearbeiterin raus geflogen ist, und die neue SB hatte ich mal am Telefon nach dem ich nach der Ladung der Polizei dort angerufen habe warum ich jetzt vom JA so bedroht werde. Sie sagte : " ich weiß nicht warum Sie jetzt eine Vorladung von der Polizei haben, nach der Aktenlage hier ist alles in Ordnung sie können eben nicht zahlen".
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RE: Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170 - von Der Zahlesel - 25-02-2015, 17:31
RE: Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170 - von the notorious iglu - 25-02-2015, 19:40
RE: Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170 - von zeitgenosse - 21-05-2015, 22:17

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