25-02-2015, 18:01
Die Klageschrift ist ein Schreiben, das die wohl abgespeichert haben. Kannst meine alte Klageschrift haben. Da steht das gleiche drin ;-)
Erst einmal brauchst Du nun einen Fachanwalt für Strafrecht. Ich hoffe, Du hast noch keine Frist versäumt in Bezug auf den Pflichtverteidiger.
Mein Anwalt hat es im zweiten Verfahren gut hin bekommen. Im ersten Verfahren war ich alleine da. Tu das nicht! Der Grund liegt auf der Hand:
Du bist viel zu sehr belastet und hast verständlicherweise Angst. War bei mir auch so.
Sei also getröstet. Dann lies Dir in Ruhe die FAQ durch in Bezug auf die Unterhaltspflichtverletzung. In dieser Sache erlaube ich mir einmal darauf hin zu weisen, dass Du unter www.väterwiderstand.de - dann: Forum"Unterhaltspflichtverletzung - weitere Informationen bekommst.
Was dieses Thema angeht, ist es durchaus - so denke ich -empfehlenswert.
Noch bist Du weder im Knast noch ist etwas passiert. Noch. Nun muss jemand mit Fachkenntnis ran.
In Bezug auf die oben erwähnte Insolvenz sollte man das vertiefen. Ob aber ein jetzt eingeleitetes Vorverfahren zur Insolvenz den Sachverhalt bezüglich der Klage tangiert, bezweifle ich, da es sich um einen vergangenen Zeitraum handelt.
Erst einmal brauchst Du nun einen Fachanwalt für Strafrecht. Ich hoffe, Du hast noch keine Frist versäumt in Bezug auf den Pflichtverteidiger.
Mein Anwalt hat es im zweiten Verfahren gut hin bekommen. Im ersten Verfahren war ich alleine da. Tu das nicht! Der Grund liegt auf der Hand:
Du bist viel zu sehr belastet und hast verständlicherweise Angst. War bei mir auch so.
Sei also getröstet. Dann lies Dir in Ruhe die FAQ durch in Bezug auf die Unterhaltspflichtverletzung. In dieser Sache erlaube ich mir einmal darauf hin zu weisen, dass Du unter www.väterwiderstand.de - dann: Forum"Unterhaltspflichtverletzung - weitere Informationen bekommst.
Was dieses Thema angeht, ist es durchaus - so denke ich -empfehlenswert.
Noch bist Du weder im Knast noch ist etwas passiert. Noch. Nun muss jemand mit Fachkenntnis ran.
In Bezug auf die oben erwähnte Insolvenz sollte man das vertiefen. Ob aber ein jetzt eingeleitetes Vorverfahren zur Insolvenz den Sachverhalt bezüglich der Klage tangiert, bezweifle ich, da es sich um einen vergangenen Zeitraum handelt.