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Volljährigen-Unterhaltsberechnung
#6
Hallo,
also erst mal danke für die sachlichen Infos!

Was die Altersvorsorge und die BU angeht, werde ich das noch genauer betrachten. Ein Kollege von mir, der nun im Ruhestand ist, musste einiges an Abschlägen hinnehmen. Das lohnt sich nur für den Arbeitgeber, da weniger Sozialabgaben zu leisten sind. Oder?
Die Höhe der Beträge war aber schon frei wählbar. So wie Ihr das sagt, könnte ich ja hierrüber meinen tatsächlichen Auszahlungsbetrag beeinflussen. Und das Geld kommt mir ja später wieder zu gute. Also warum sollte sich das Jugendamt das gefallen lassen?
Ich denke, dass es so ist, wie L3NNOX es beschrieben hat, dass das „gesetzliche Netto“ unterhaltstechnisch relevant ist.
Hab noch gelesen, dass 4% des Bruttoeinkommens für private Altersvorsorge verwendet werden dürfen. Hier irritiert mich die 24% vom Netto, die Rente und Altersvorsorge zusammen ergeben dürfen. Irgendwie passt das für mich nicht zusammen.
Ich habe noch eine zusätzliche private BU, die müsste ich ja dann mit angeben können?

Immerhin musste ich bis jetzt für meine Drei Kinder nur den Mindestunterhalt zahlen. Und die kleine Mieteinnahme aus der Einliegerwohnung wurde nicht berücksichtigt, wohl wegen den Hausschulden aus der gemeinsamen Ehe.

Da das alles sehr komplex ist, gibt es im Raum Marburg oder Gießen jemanden, der die Berechnungen vom Jugendamt überprüfen kann, also auch kompetent ist?
Ich war mal bei einem Anwalt für Familienrecht, mit solchen Details kannte der sich auch nicht aus.

Danke für Eure Antworten

Stefan
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RE: Volljährigen-Unterhaltsberechnung - von Nappo - 25-02-2015, 02:17
RE: Volljährigen-Unterhaltsberechnung - von Nappo - 25-02-2015, 14:53
RE: Volljährigen-Unterhaltsberechnung - von StefanN - 26-02-2015, 00:15

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