26-02-2015, 20:43
Habe den Artikel auch gesehen und lese bei facebook kräftig mit, was die Österreicher angeht. Der Verein "Väter ohne Rechte" ist dort wirklich aktiv und super engagiert. Deren Aufkleber prangt auf meinem Auto.
Den Österreichern ist nicht mehr zu helfen. Die Vorredner haben es angerissen.
Aber auch in D unterstellt man Selbständigen grundsätzlich den Betrug. Und das auch noch u.a. von Seiten mancher Juristen, die sich von Steuergeldern finanzieren lassen und nicht mal die unterschiedlichen Einkunftsarten kennen.
Mein Strafrichter, dieser eitle Gockel der in 3 Jahren in Rente geht und seine Kellerfenster hat vergittern lassen meinte, als er meine Einkommensteuererklärungen vor sich sah:
"Mich interessiert nicht was hier steht, sondern was Sie wirklich verdienen!"
In der daraufhin folgenden Dienstaufsichtsbeschwerde stand dann unter anderem:
Erstens würde der Amtsrichter mir Steuerhinterziehung unterstellen, die er doch dann bitte beweisen möge oder für alle Zeit schweigen und zweitens müsse ich ansonsten davon ausgehen, er könne keine Einkommensteuererklärung bzw. eine Gewinn- und Verlustrechnung lesen. Das wiederum sei nicht gut, denn es offenbare, dass er Urteile über Sachverhalte spreche, bezüglich dessen er den Wissensstand eines Berufsschülers im 1.Lehrjahr unterfliege.
Man kann sich eben einfach nur noch wundern....
Den Österreichern ist nicht mehr zu helfen. Die Vorredner haben es angerissen.
Aber auch in D unterstellt man Selbständigen grundsätzlich den Betrug. Und das auch noch u.a. von Seiten mancher Juristen, die sich von Steuergeldern finanzieren lassen und nicht mal die unterschiedlichen Einkunftsarten kennen.
Mein Strafrichter, dieser eitle Gockel der in 3 Jahren in Rente geht und seine Kellerfenster hat vergittern lassen meinte, als er meine Einkommensteuererklärungen vor sich sah:
"Mich interessiert nicht was hier steht, sondern was Sie wirklich verdienen!"
In der daraufhin folgenden Dienstaufsichtsbeschwerde stand dann unter anderem:
Erstens würde der Amtsrichter mir Steuerhinterziehung unterstellen, die er doch dann bitte beweisen möge oder für alle Zeit schweigen und zweitens müsse ich ansonsten davon ausgehen, er könne keine Einkommensteuererklärung bzw. eine Gewinn- und Verlustrechnung lesen. Das wiederum sei nicht gut, denn es offenbare, dass er Urteile über Sachverhalte spreche, bezüglich dessen er den Wissensstand eines Berufsschülers im 1.Lehrjahr unterfliege.
Man kann sich eben einfach nur noch wundern....