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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#32
(26-02-2015, 19:14)Karl schrieb: Ich weiß, dass ich Aufstocken könnte und den Unterhalt vom Amt bezahlen lassen. Aber ich vertrete die Meinung, dass sich Verbrechen nicht lohnen darf und das meine geldgeile Exalte mehr arbeiten soll, wenn sie mehr Geld haben will. Deswegen fällt Unterhalt zum Nulltarif für mich flach. Es ist ja nicht grad so, dass die um ihre Existenz kämpfen muss.

Exakt den gleichen Standpunkt vertrete ich auch. Und wenn die Exalte um ihre Existenz kämpfen muss - dann soll sie halt kämpfen, grade so wie unsereiner.

Ich gehöre ja inzwischen auch zum Club der 170er, eine Frage habe ich nich in diesem Zusammenhang - du schreibst weiter oben was von einem Versäumnis-Urteil. Das kann aber nicht die Verurteilung nach § 170 StGB gewesen sein, sondern der Unterhaltstitel, oder? Ich meine gelesen zu haben dasses im Strafrecht keine Verurteilung in Abwesenheit gibt - wenn der Angeklagte nicht vor Gericht vorgeführt werden kann, dann gibt es auch kein Urteil. Ist das richtig, oder irre ich?

Austriake

P.S: wenn mich meine Exe tatsächlich ins Gefängnis bringen sollte, dann wird sie den Tag meiner Entlassung fürchten müssen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von Austriake - 27-02-2015, 00:07
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